Weitere Entscheidung unten: FG Brandenburg, 11.04.2000

Rechtsprechung
   FG München, 01.08.2000 - 1 V 2152/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15490
FG München, 01.08.2000 - 1 V 2152/00 (https://dejure.org/2000,15490)
FG München, Entscheidung vom 01.08.2000 - 1 V 2152/00 (https://dejure.org/2000,15490)
FG München, Entscheidung vom 01. August 2000 - 1 V 2152/00 (https://dejure.org/2000,15490)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederholender Aussetzungsantrag gegen Änderungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 6 S 2; FGO § 68
    Wiederholender Aussetzungsantrag gegen Änderungsbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wiederholender Aussetzungsantrag gegen Änderungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1198
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.10.1999 - I S 4/99

    Erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG München, 01.08.2000 - 1 V 2152/00
    Vgl. BFH-Beschluß vom 25.10.1994 VIII B 101/94, BFH/NV 1995 S. 611; s auch BFH-Beschluß vom 13.10.1999 I S 4/99, BFHE 190, 34 , BStBl II 2000, 86 zu Sinn und Zweck des § 69 Abs. 6 FGO .
  • BFH, 25.10.1994 - VIII B 101/94

    Anerkennung von ausgewiesenen Beträgen durch eingesetzte Subunternehmer als

    Auszug aus FG München, 01.08.2000 - 1 V 2152/00
    Vgl. BFH-Beschluß vom 25.10.1994 VIII B 101/94, BFH/NV 1995 S. 611; s auch BFH-Beschluß vom 13.10.1999 I S 4/99, BFHE 190, 34 , BStBl II 2000, 86 zu Sinn und Zweck des § 69 Abs. 6 FGO .
  • FG Berlin, 29.07.2003 - 9 B 8337/02

    Aufhebung oder Änderung einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der

    die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vorgebrachten Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids in irgendeinem inhaltlichen Zusammenhang steht (ebenso schon rkr. Beschlüsse des FG Bremen vom 20. Februar 1998 2 97 152 V 2, EFG 1998, 891, des FG Hamburg vom 27. August 1999 IV 127/99, juris-Datenbank, sowie des FG München, rkr. Beschluss vom 1. August 2000 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198 , zustimmend zitiert von Seer, in: Tipke/Kruse, a.a.O., § 69 FGO Rz. 166; s.a. Koch, in: Gräber, FGO , 5. Aufl., § 69 Rz. 199; a.A. Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung , 10. Aufl., § 69 FGO Rz. 1242 vor Bekanntwerden des o. g. BFH-Beschlusses).
  • FG Hamburg, 12.06.2012 - 5 V 32/12

    Finanzgerichtsordnung: Wiederholter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

    Aussetzung der Vollziehung vom 01.03.2012 keine solchen Erwägungen ins Feld, die den Sachverhalt in einem "neuen Licht" erscheinen lassen (vgl. a. zu § 69 Abs. 6 FGO im Falle des Erlasses zwischenzeitlicher Änderungsbescheide bzw. einer teilweise stattgebenden Einspruchsentscheidung FG München Beschluss vom 01.08.2000 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198; FG Berlin Beschluss vom 29.07.2003 9 B 8337/02, EFG 2003, 1563; FG Hamburg Beschluss vom 16.01.2007 2 V 250/06, juris).
  • FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06

    Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

    Von einer maßgeblichen Änderung der Rechtslage kann vielmehr erst dann die Rede sein, wenn eine den Streitfall betreffende Gesetzesänderung oder eine für die Beurteilung des Streitfalles erhebliche Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingetreten ist (vgl. BFH, Beschlüsse vom 24.08.2004 und vom 13.10.1999 a.a.O. zur Fallgestaltung der Antragstellung vor dem BFH in der Nichtzulassungsbeschwerde/Revision nach Klagstattgabe bzw. Teilstattgabe und Bescheidänderung durch das Finanzgericht, das zuvor einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hatte; FG München, Beschluss vom 01.08.2000, 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198 ; FG Berlin, Beschluss vom 29.07.2003, 9 B 8337/02, EFG 2003, 1563 ; mit Hinweis auf § 68 FGO abw.
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Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 885/98 GE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17808
FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 885/98 GE (https://dejure.org/2000,17808)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 11.04.2000 - 3 K 885/98 GE (https://dejure.org/2000,17808)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 11. April 2000 - 3 K 885/98 GE (https://dejure.org/2000,17808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grunderwerbsteueranspruch bei Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens und Auswahlermessen; Grunderwerbsteuer in Verbindung mit dem Kaufvertrag als Masseforderung; Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • rechtsportal.de

    Grunderwerbsteueranspruch bei Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; Auswahlermessen

  • datenbank.nwb.de

    Grunderwerbsteueranspruch bei Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; Auswahlermessen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1198
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96

    Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 885/98
    Zwar wird das Rechtsverhältnis zwischen Gemeinschuldner und seinem Vertragspartner nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 27.02.1997, IX ZR 5/96, Entscheidungen des BGH in Zivilsachen Band 135, 25) mit Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens umgestaltet.
  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90

    Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 885/98
    Der zivilrechtlichen Rechtsprechung liegt nämlich der Gedanke zugrunde, dass der Vertragspartner davor geschützt werden müsse, an die Masse zu leisten, als Gegenleistung aber nur eine nicht bevorrechtigte Forderung zu erhalten und damit nur quotal befriedigt zu werden (vgl. Urteil des BGH vom 21.11.1991, IX ZR 290/90, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 507 zur insoweit vergleichbaren Konkursordnung - KO -).
  • BFH, 19.05.1993 - II R 71/92

    Auf einen ein Grundstück im Beitrittsgebiet betreffenden Kaufvertrag, für den

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 885/98
    Das ist der Fall, wenn die Beteiligten das auf den Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt haben und im Verhältnis zueinander gebunden sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19.05.1993, II R 71/92, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1993, 633; Pahlke/Franz a.a.O., § 23 Rz. 4 ff mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BFH, 12.05.1976 - II R 187/72

    Freistellung von der Grunderwerbsteuer - Sozialer Wohnungsbau -

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 885/98
    Die Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen eines Grunderwerbsteuerschuldners bedeutet zwar für sich allein noch nicht, dass der geschuldete Steuerbetrag von diesem nicht zu erlangen ist (vgl. Urteil des BFH vom 12.05.1996, II R 187/72, BStBl. II 1976, 579 zur KO ).
  • BFH, 27.08.1975 - II R 93/70

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung -

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 885/98
    (vgl. Urteil des BFH vom 27.08.1975, II R 93/70, BStBl. II 1976, 77, 79 und die vom Beklagten beim Erlass des Grunderwerbsteuerbescheids herangezogene Nr. 3.5.4 der Vollstreckungskartei Brandenburg).
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